Dieselskandal – Schadensersatzansprüche auch nach Verkauf des Fahrzeugs - Oberlandesgericht Koblenz verurteilt die Volkswagen AG
Es liege ein rechtlich nicht erlaubtes, im großen Stil angelegtes Vorgehen der Beklagten aus reinem Gewinnstreben vor, so das Gericht. Das Software-Update lasse den eingetretenen Schaden nicht nachträglich entfallen. Auch der Verkauf des Fahrzeugs führt nicht zum Verlust der Ansprüche.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen zahlreiche Hersteller, darunter Volkswagen, Daimler und Porsche, erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.